Entrepreneure auf Geschäftsreise

Around the World in a Day

„Man muss reisen, um zu lernen.“ Mark Twain

Wer als Entrepreneur/-in Grenzen überschreiten will, sollte das auch geografisch tun, um den eigenen Horizont zu erweitern. Das sage ich aus Erfahrung. Raus aus der Komfortzone, hinein ins Abenteuer – selbst wenn Sie ein rein regionales Business haben. Es lohnt sich schon, zu sehen, welche Erfahrungen Ihre Branche im Ausland macht und welche anderen Geschäftsmodelle verfolgt bzw. welche Konzepte umgesetzt werden. Nutzen Sie Ihre Reisen, um zu lernen.

In meinem Leben bin ich sehr viel in der ganzen Welt herumgereist, sei es beruflich, rein privat oder im Rahmen meiner Teilnahmen an vielen internationalen Extrem-Wettbewerben (z. B. der 320 km lange Annapurna Mandala Trail Run, das Race Across America und 15-mal der Iron Man). Ich habe viel über andere Kulturen gelernt und konnte in meiner Eigenschaft als Mentor und Businesscoach jede Menge Input mitnehmen. Auch weiterhin bin ich in der Welt unterwegs: Im April dieses Jahres steht neben Indien und weiteren Destinationen beispielsweise eine Geschäftsreise auf den afrikanischen Kontinent an. Ein Sprung in eine völlig andere Lebenswelt und Kultur.

Meine Erfahrungen und meine Reiselust will ich zum Anlass nehmen, hier einige Gedanken zum Thema High Performance auf Geschäftsreise festzuhalten.

Businessreisender steht am Flughafenfenster mit Blick auf das Rollfeld, Laptoptasche in der Hand – Symbol für internationale Geschäftsreisen.

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Arbeitsrechtliche Vorgaben

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Reisezeiten können als Arbeitszeit gelten, insbesondere wenn der Mitarbeiter während der Reise arbeitet oder diese im Interesse des Unternehmens erfolgt. Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (max. 10 Stunden pro Tag) und Ruhezeiten (mind. 11 Stunden) müssen eingehalten werden.
  • Betriebsvereinbarungen/Tarifverträge: Falls in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat existiert oder Tarifverträge gelten, müssen die entsprechenden Regelungen beachtet werden.
  • Mitbestimmungsrecht: Falls eine Dienstreise länger dauert oder ins Ausland führt, kann eine Mitbestimmung des Betriebsrats notwendig sein (§ 87 Abs. 1 BetrVG).

Reisekostenrecht und steuerliche Aspekte

  • Reisekostenabrechnung: Die Kosten für die Reise (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten) müssen ordnungsgemäß erstattet und dokumentiert werden.
  • Verpflegungspauschalen: Es gelten gesetzlich festgelegte Pauschalen für Verpflegungskosten (je nach Dauer der Abwesenheit).
  • Erstattung von Fahrtkosten: Kilometerpauschalen oder tatsächliche Kosten können erstattet werden.
  • Vorsteuerabzug: Falls Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegen, kann diese unter Umständen als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Arbeitsschutz und Fürsorgepflicht

  • Unfallversicherungsschutz: Dienstreisen sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, aber nur, wenn die Tätigkeit im unmittelbaren betrieblichen Interesse erfolgt.
  • Gesundheitsschutz: Falls der Mitarbeiter ins Ausland reist, müssen Gesundheitsrisiken geprüft und minimiertwerden (z. B. durch Impfungen, Reiseversicherungen).
  • Reisesicherheit: Bei Reisen in Krisengebiete sind Sicherheitsmaßnahmen erforderlich (z. B. Sicherheitsbriefing, Notfallkontakte).

Je nach Business sind Entrepreneure oft gezwungen, durch die Welt zu jetten und sich mit fremden Gepflogenheiten auseinanderzusetzen. Vorbereitung ist alles. Wenn Sie Mitarbeiter/-innen mit auf die Reise nehmen, dann klären Sie vorher alle arbeitsrechtlichen Fragen (siehe Kasten), Aufgaben und Ziele. Gehen Sie auch Sicherheitsfragen durch.

Eine Reise kann bereits enden, wenn Sie am Zielort ankommen: Informieren Sie sich über die Sicherheitslage des jeweiligen Landes  und besprechen Sie, wie Sie sich dort bewegen. So gibt es beispielsweise in Mittelamerika Fälle, in denen Touristen am Flughafen ein Taxi genommen haben und dann mit vorgehaltener Pistole zum Geldautomaten gefahren wurden. Am besten, Sie organisieren in solchen Ländern den Shuttle zur Unterkunft über das Hotel oder lassen sich vom Geschäftspartner abholen.

Planen Sie Ihren Aufenthalt gut durch. Dazu gehört das Wissen über No-go-Areas, exotische Krankheiten und die genaue Umgebung Ihrer Unterkunft. Je mehr Sie im Vorfeld erledigen, umso entspannter wird Ihr Aufenthalt und umso mehr können Sie sich auf Ihr Business konzentrieren.

Dazu gehört auch das Wissen um die kulturellen Unterschiedlichkeiten und Eigenheiten.

Business-No-gos im Ausland

Pfefferminztee an der Bar

„Nicht alle, die wandern, sind verloren.“ J. R. R. Tolkien

Wenn Sie beispielsweise einen frisch unterschriebenen Vertrag in China nur mit einer Hand entgegennehmen, so ist er in den Augen der Einheimischen nichts wert. Wertvolle Dinge nimmt man dort stets mit beiden Händen an.

Sollten Sie zum Beispiel im Kongo auf strikte Pünktlichkeit Ihres dortigen Geschäftspartners Wert legen, so sind Sie (meistens) auf verlorenem Posten. Wenn Sie nicht „Warten auf Godot“ nachspielen wollen: Ziehen Sie am besten einen außenstehenden Einheimischen hinzu, der Ihnen erklärt, wann das Geschäftstreffen aller Voraussicht nach stattfinden wird.

Wer in muslimischen Ländern den Deal an der Bar feiern und die Sektkorken knallen lassen will, sollte sich auf Pfefferminztee und Mineralwasser einstellen. Zwiespältig wird es, wenn bei geschäftlichen Anlässen ein mittelalterliches Frauenbild zu Tage tritt oder schwer erträgliche rassistische Sprüche zum Beispiel gegenüber dem Servicepersonal kommen. Als Frau müssen Sie sich im Nahen Osten bei der Begrüßung darauf einstellen, dass Ihnen (wie bei Frau Baerbock während ihres Syrienbesuchs geschehen) nicht die Hand gereicht wird. In anderen Ländern muss die Frau dem Mann den Vortritt lassen, bis ihr dann leicht die Hand geschüttelt wird. Achten Sie bitte darauf, dem Gastgeber nicht die linke Hand zu reichen, da diese traditionell für die Toilettenhygiene benutzt wird. In diese dürfen bzw. sollten Sie dann niesen.

Auf dem afrikanischen Kontinent gilt (wie auch in Südostasien) das Senioritätsprinzip: Der Jüngere gibt dem Älteren die Hand. Das Wort des Seniors ist gewichtiger und er bestimmt, wo es langgeht. Gleiches gilt beim Rangniederen gegenüber dem Ranghöheren. Bei geschäftlichen Zusammenkünften ist immer noch der Anzug bei Herren und das Kostüm oder der Hosenanzug bei Damen gerne gesehen. Selbst Personen aus ärmeren Verhältnissen legen viel Wert darauf und die Hitze sollte dabei keine Rolle spielen. Lassen Sie Ihre Bermudas, Ihre Flịpflops® und das Trägershirt zu Hause. Nehmen Sie beispielsweise in die Tropen bestenfalls einen leichten Leinen-Anzug, leichte Lederschuhe, Krawatten und mehrere Businesshemden mit. Als Frau bitte in muslimischen Ländern ein leichtes Tuch nicht vergessen. Sie müssen ja nicht gleich in eine Burka schlüpfen, aber es wird als Zeichen des Respekts vor der anderen Kultur gesehen, wenn Sie sich zumindest die Haare und Schultern bedecken.

Auch wenn Sie es bis hierhin geschafft haben, die Gepflogenheiten des Reiselandes zu berücksichtigen, so kommen trotzdem immer weitere neue Fettnäpfchen hinzu.

Geschäftsessen

Das Geschäftsessen als Türöffner

Schafsaugen oder Rinderhoden?

„Gute Manieren bestehen aus lauter kleinen Opfern.“ Ralph Waldo Emerson

Spätestens bei Tisch beginnt der Kulturschock. Dabei ist ein Geschäftsessen die beste Gelegenheit, sich anzunähern, kennenzulernen und Kooperationen zu beschließen. Es dient stets als Türöffner für gemeinsame erfolgreiche Projekte.

Während in unseren Breiten relative Freiheit besteht, als eingeladener Gast das Essen wahlweise zu verzehren oder einfach stehen zu lassen, länger sitzen zu bleiben oder früher zu gehen, gibt es in anderen Kulturen zahlreiche Deutungen, die man kennen sollte. Je nach Land, das man bereist, stehen die Fettnäpfe woanders.

Wer nicht Unmengen aufisst, dem schmeckt es nicht. Wer den Teller brav leer gegessen hat, dem ist das Essen zu wenig. Wenn Sie befürchten, die einheimische Insektenwelt oder wirklich alle Bestandteile einer Kuh auf Ihrem Teller vorzufinden, dann geben Sie bestenfalls sehr frühzeitig an, dass Sie sich nur vegetarisch ernähren oder eine Allergie haben. Ich empfehle Ihnen, sich vorher über die Landesspezialitäten zu informieren, um beim Gastgeber kulinarischen Überraschungen vorzubeugen.

Bitte hier nicht die Gastgeschenke vergessen. Die Flasche Wein können Sie in muslimischen Ländern zu Hause lassen. Der Gin ist ein Must-have in christlich geprägten afrikanischen Ländern, Champagner geht in westlichen Staaten immer, während der gute Wodka in Osteuropa zu Hause ist. Mit Lakritze, Rotkohl und Sauerkraut können Sie die Herzen der Japaner und Südkoreaner erobern. Mit Süßwaren (europäischen Pralinen, Keksen etc., am besten direkt aus Deutschland) liegen Sie weltweit fast immer richtig.

Sich den Platz am Tisch selbst auszusuchen oder vor dem Gastgeber aufzustehen, gilt beispielsweise in Westafrika als ebenso unhöflich, wie sich bei Tisch die Nase zu putzen. Nach dem Essen wünscht man sich hier „gute Verdauung“.

Andersherum ist es nicht nur im arabischen Raum nicht gern gesehen, wenn man nach dem Essen sitzen bleibt. Auch in den USA knallt die Restaurantbedienung einem die Rechnung auf den Tisch und fordert zum Gehen auf, wenn man ohne weitere Bestellung länger verweilt. In arabischen Ländern zieht man sich besser nach dem Essen trotz gegenteiliger Aufforderung des Gastgebers rasch höflich zurück. Das Insistieren des Gastgebers ist mehr Ritual als ein realer Wunsch, dass man bleibt.

In vielen afrikanischen Ländern verabschiedet man sich nicht direkt am Tisch, sondern lässt sich zur Tür begleiten; je nach Wichtigkeit der eigenen Person sogar bis zur Autotür.

An Sitten kann man sich schnell anpassen. Wenn Sie dem marokkanischen Geschäftspartner mal aus Versehen die linke Hand reichen oder Sie beim Dinner die eigens für Sie gebratenen Rinderhoden (Spanien), den lebendigen Tintenfisch (China), die frittierten Heuschrecken (Uganda) bzw. die eingelegten Schafsaugen (Island) ablehnen, wird man Ihnen das nachsehen.

Zwei Geschäftspersonen unterschiedlicher Herkunft geben sich in einem modernen Büro die Hand – Symbol für interkulturelle Zusammenarbeit.

Kulturelle Unterschiede im Business

Culture Clash

„Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muss oder ob schon deutsche Touristen da gewesen sind.“ Kurt Tucholsky 

Weniger tolerant sind die Menschen, wenn es darum geht, in anderen Kulturen 1:1 das westliche Leistungsprinzip zu erwarten. Das erinnert zu sehr an den Kolonialismus. Mit anderen Worten: Wer sich im High Performance Prozess befindet, hat bezüglich der Arbeitsmotivation, der Verbindlichkeit, der Qualität und auch der (Eigen-)Verantwortung sehr hohe Ansprüche an sich selbst und an seine Mitarbeiter/-innen. Das ist gut so und gewachsener Bestandteil eines ganzheitlichen Geschäftsmodells. Nur sollte man hier mit Fingerspitzengefühl vorgehen.

In westlichen Ländern geht es bei Geschäftsangelegenheiten in erster Linie um die „Sache“ – Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung. In vielen Schwellen- oder gar „Dritte Welt“-Staaten steht immer das Personenbezogene im Vordergrund. Erst dann kommt die Sache.

Anders ausgedrückt: Bei uns kann der Geschäftspartner unsympathisch und unhöflich daherkommen, wenn dafür sein Produkt absolut top ist. Anderswo wäre das ein No-go. Sie müssen auch damit rechnen, dass der Partner supernett und dafür das Produkt grottenschlecht ist. Das liegt natürlich auch am jeweiligen Bildungssystem und an Mentalitäten bzw. der Einstellung zur Arbeit. Oftmals werden Schwellenländer in Bezug auf die Arbeitsqualität überbewertet („Computer-Inder“, „Plagiats-Chinesen“, „Call-Center-Bulgaren“ etc.) und an unseren hohen westlichen Maßstäben gemessen. Die Realität ist meistens eine andere, besonders, wenn man vor Ort ist und sich mit den Stakeholdern trifft.

Hier lauern die Fettnäpfchen, „von oben herab“ daherzukommen oder die Klischees zu erfüllen, die deutsche Touristen im Ausland produziert haben: Man erklärt den „dummen Einheimischen“, wo es langgeht. Andersherum muss man aufpassen, sich vor lauter vorauseilender Rücksichtnahme bei Verhandlungen nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Eine Gratwanderung.

Am besten ist es, sich vorher gut über die Sitten des jeweiligen Landes zu informieren und zum „Warming up“ ein paar Sätze der Landessprache zu lernen. Insbesondere gilt das bei einem personenbezogenen Businessverständnis. Sie müssen sich dabei nicht verbiegen und gleich einen Suaheli-Sprachkurs belegen. Wenn Sie höflich und respektvoll auf die Kultur des anderen eingehen, dann kommt Gleiches zurück. Nähern Sie sich vorsichtig Ihrem Ziel und fallen Sie nicht mit der Tür ins Haus. Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl. Manchmal muss man mehrere Tage mit dem Geschäftspartner verbringen, um ein Vertrauensverhältnis für einen Deal aufzubauen. Das ist für beide Seiten vorteilhaft. Man lernt sich erstmal kennen.

Legen Sie dann in einem strategisch günstigen Moment die Karten auf den Tisch und nennen Sie ganz klar Ihre Erwartungen und Ziele. Anstatt dem Geschäftspartner ein Nein ins Gesicht zu schleudern, siegt am Ende aber die Diplomatie der schwammigen Worte mit einem „Darüber muss ich erst nachdenken“ oder „Ich behalte Ihren gutgemeinten Vorschlag im Auge und melde mich später dazu“. In vielen Ländern bedeutet ein direktes Nein einen Gesichtsverlust für den anderen.

 Sie sehen, dass Sie ein hohes Mindset benötigen. Dazu Ausdauer, Weltoffenheit und die Bereitschaft, eigene Grenzen zu überschreiten.

Wie Potenzialentfaltung Ihre Skills optimiert

Als High Performer/-in das Dschungelcamp gewinnen?

Last, but not least stellen wir im High Performance Prozess die Weichen für interkulturelle Geschäftsbeziehungen. Sie lernen hier beides: Ihr Geschäftsmodell personen- und sachbezogen zu entwickeln. Deshalb sind Sie auch in der Lage, beide Seiten zu sehen und damit zu arbeiten. Das ist eine sehr gute Basis für weltweite Businesskontakte. Ihre Offenheit und Bereitschaft, Grenzen zu überschreiten, macht Sie zum weltgewandten Globetrotter.

Tipps für Reisevögel

Vor der Dienstreise

 • Reisekostenregelung: Regeln zur Kostenübernahme und Erstattung schriftlich fixieren

 • Genehmigungspflicht: Ist eine vorherige Genehmigung durch Sie oder eine andere Stelle im Unternehmen nötig?

 • Dienstreisevereinbarung: Bei längeren oder internationalen Reisen kann eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll sein.

 • Versicherungen: Ist eine Reiserücktritt-, Auslandskranken- oder spezielle Dienstreiseversicherung notwendig?

 • Reiseorganisation: Buchung von Flügen/Fahrten und Unterkunft, falls nicht vom Mitarbeiter selbst organisiert

 Während der Dienstreise

 • Dokumentation: Mitarbeiter sollten alle Belege für die spätere Abrechnung sammeln.

 • Kommunikation: Erreichbarkeit und Notfallkontakte klären

 • GPS-Tracking/Sicherheitsmaßnahmen (falls nötig): Sofern das Reiseziel in einem Risikogebiet liegt, sollten Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Nach der Dienstreise

 • Reisekostenabrechnung: Abrechnung inkl. der Belege zeitnah einfordern, prüfen und erstatten

 • Reisebericht: Unter Umständen kann eine kurze Bilanz der Reise sinnvoll sein.

 • Arbeitszeitdokumentation: Falls Reisezeiten als Arbeitszeit gelten, müssen sie entsprechend erfasst werden.

 Ihr  Eberhard Wagemann 

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